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27. Oktober 2022


Förderstopp beim Glasfaserausbau gefährdet Zukunftsfähigkeit


Förderstopp beim Glasfaserausbau gefährdet die Zukunftsfähigkeit der Kommunen im ländlichen Raum und schwächt die heimische Wirtschaft im Landkreis Tuttlingen

Völlig überraschend stoppt die Bundesregierung die Breitbandförderung in allen Bundesländern im Oktober 2022

Der Landkreis Tuttlingen hat sich seit 2016 für das sogenannte Betreibermodell entschieden und zusammen mit der Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen (BIT) viele unterversorgte Haushalte mit der modernen und zukunftsfähigen Glasfaser erschlossen. Ziel ist ein flächendeckender Glasfaserausbau für alle Gebäude im Landkreis.

Im Landkreis Tuttlingen gibt es 35 Kommunen, von denen über die Hälfte in laufenden Verfahren Förderanträge im sogenannten "Graue-Flecken-Programm" in Berlin eingereicht hat oder aktuell einreichen wollte. Der unangekündigte und völlig überraschende Stopp des Förderprogramms gefährdet den Fortgang der Ausbauprojekte und macht die getroffenen Vorbereitungen und Vorab-Investitionen weitgehend hinfällig.

Auch das Land Baden-Württemberg und die kommunalen Spitzenverbände sind von diesem nicht abgestimmten Vorgehen völlig überrascht worden. Die Kommunen haben in diesen schwierigen Zeiten große personelle und finanzielle Anstrengungen unternommen, um diese für ihre Zukunftsfähigkeit absolut wichtige Infrastruktur auf den Weg zu bringen. Der jetzt vollzogene Schritt gefährdet genau diese Zukunftsfähigkeit und schwächt die bislang getätigten Investitionen beim beinahe fertig gestellten Kreis-Backbone und den unzähligen innerörtlichen Ausbauprojekten, die in der Vergangenheit erfolgreich auf den Weg gebracht werden konnten. Der Landkreis Tuttlingen und die BIT appellieren daher in einem Brief an die Bundesregierung, kurzfristig im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen neue Mittel bereitzustellen und den Förderaufruf im jetzigen Förderprogramm kurzfristig wieder zu ermöglichen. Des Weiteren gilt es bereits eingegangene Anträge zeitnah zu bescheiden und die neue Förderrichtlinie für 2023 mit ausreichenden Finanzmitteln zu hinterlegen und zum Jahreswechsel in Kraft zu setzen.


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